FRAGEN UND ANTWORTEN
Zur Miete
Im Eigentum der BGÜ befinden sich 682 Wohnung, welche sich im raum Überlingen verteilen, ebenfalls betreuen wir ca. 300 Wohnungen aus der Fremdverwaltung die zur Anmietung angeboten werden.
Angeboten werden 1- bis 4-Zimmerwohnungen, aber auch Vier + Eins-Generationswohnungen, in kleineren wie auch in größeren Mehrfamilienhäusern.
Die Wohnungen der BGÜ sind frei finanziert und können daher von jedem gemietet werden. Voraussetzung ist, dass der Wohnungssuchende Genossenschaftsmitglied wird und die Anzahl der notwendigen Geschäftsanteile erbringt.
Bitte senden Sie uns auf jedes passende Angebot Ihren ausgefüllten Wohnungsbewerbungsbogen zu um am Verfahren teilnehmen zu können.
Die Mieten der BGÜ orientieren sich immer am aktuellen Mietpreisspiegel der Stadt Überlingen, abzüglich eines Mitglieder-Bonus, um sich vom Mietpreisspiegel abheben zu können.
Eine Warteliste gibt es bei uns nicht. Bitte senden Sie uns auf jedes passende Angebot Ihren ausgefüllten Wohnungsbewerbungsbogen zu um am Verfahren teilnehmen zu können.
Aus Datenschutzgründen, nach Beendigung des Vermietungsprozess wird Ihr Wohnungsbewerbungsbogen automatisch gelöscht.
Zur Mitgliedschaft
Alle Mieter unserer Baugenossenschaft Überlingen eG müssen Mitglied sein. Die Zeichnung geschieht spätestens bei Mietvertragsabschluss.
Die Mitgliedschaft können erwerben:
- natürliche Personen
- Personenhandelsgesellschaften
- juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 155,00€.
Die Anzahl der notwendigen Geschäftsanteile richtet sich nach der Anzahl der Zimmer der Wohnung, die angemietet wird. Dies sind:
bei einer 1-Zimmer-Wohnung 9 Anteile á 155,00 € = 1.395,00 €
bei einer 2-Zimmer-Wohnung 13 Anteile á 155,00 € = 2.015,00 €
bei einer 3-Zimmer-Wohnung 19 Anteile á 155,00 € = 2.945,00 €
bei einer 4-Zimmer-Wohnung 21 Anteile á 155,00 € = 3.255,00 €
Nein, Genossenschaftsanteile sind keine Kaution oder Sparguthaben.
Aber mit Genossenschaftsanteilen sind Sie an einem erfolgreichen Wohnungsunternehmen in Überlingen am Bodensee direkt beteiligt. Die Genossenschaft hat in den vergangenen Jahren jeweils eine Dividende von ca. 4 % ausgeschüttet. Die Dividende wird grundsätzlich nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Jahreshauptversammlung auf die Geschäftsanteile gezahlt, die am Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres eingezahlt waren.
Wenn Sie keine Genossenschaftswohnung mehr nutzen, können Sie die Geschäftsanteile ganz, oder auch teilweise bis zum 30.09. eines Jahres zum Jahresende kündigen. Die Auszahlung des gekündigten Geschäftsguthabens erfolgt dann nach der Feststellung des Jahresabschlusses in der Mitgliederversammlung des Folgejahres.
Hier unterliegen wir strengen gesetzlichen Bedingungen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.
Wir sind gerne für Sie da!
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Eigentums- und Hausverwaltung zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch, in unserer Geschäftsstelle, in Überlingen oder über das Kontaktformular.