WAS BEDEUTET BAUGENOSSENSCHAFT?
Als Baugenossenschaft Überlingen eG möchten wir Ihnen einen Einblick in die Bedeutung
und die Vorteile einer Baugenossenschaft geben. In Deutschland gibt es aktuell mehr als
2.000 Baugenossenschaften, die über 3 Millionen Mitglieder vertreten und etwa 2 Millionen
Wohnungen verwalten.
Die Idee der Genossenschaften besteht seit über 100 Jahren und basiert auf drei wesentlichen
Grundsätzen:
- Selbsthilfe
- Selbstverwaltung
- Selbstverantwortung
Unser zentraler Zweck ist die Förderung unserer Mitglieder. Wir bieten nicht nur bezahlbaren
Wohnraum, sondern auch Mitbestimmungsrechte, Sicherheit und ein starkes Gemeinschaftsgefühl.
Wie jedes Unternehmen sind auch wir darauf angewiesen, Gewinne zu erzielen, um unsere
Existenz zu sichern. Allerdings liegt unser Fokus nicht auf maximalen Renditen, sondern auf
einer höheren Wohn- und Lebensqualität für unsere Mitglieder. Die erzielten Überschüsse
fließen daher in die Instandhaltung, Sanierung, Neubauprojekte und die Verbesserung des
Wohnumfeldes. Dies gewährleistet eine langfristige und nachhaltige Attraktivität unseres
Wohnungsbestandes.
Wenn Sie in eine Wohnung der Baugenossenschaft Überlingen einziehen, erwerben Sie ein
Dauernutzungsrecht. Dies bedeutet, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen
ist. Gleichzeitig haben unsere Mitglieder die Freiheit zu entscheiden, wie lange sie bei uns
wohnen möchten.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Gemeinschaft willkommen zu heißen!
Wir sind gerne für Sie da!
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Eigentums- und Hausverwaltung zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch, in unserer Geschäftsstelle, in Überlingen oder über das Kontaktformular.
Fragen und Antworten
Alle Mieter unserer Baugenossenschaft Überlingen eG müssen Mitglied sein. Die Zeichnung geschieht spätestens bei Mietvertragsabschluss.
Die Mitgliedschaft können erwerben:
- natürliche Personen
- Personenhandelsgesellschaften
- juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 155,00€.
Die Anzahl der notwendigen Geschäftsanteile richtet sich nach der Anzahl der Zimmer der Wohnung, die angemietet wird. Dies sind:
bei einer 1-Zimmer-Wohnung 9 Anteile á 155,00 € = 1.395,00 €
bei einer 2-Zimmer-Wohnung 13 Anteile á 155,00 € = 2.015,00 €
bei einer 3-Zimmer-Wohnung 19 Anteile á 155,00 € = 2.945,00 €
bei einer 4-Zimmer-Wohnung 21 Anteile á 155,00 € = 3.255,00 €
Nein, Genossenschaftsanteile sind keine Kaution oder Sparguthaben.
Aber mit Genossenschaftsanteilen sind Sie an einem erfolgreichen Wohnungsunternehmen in Überlingen am Bodensee direkt beteiligt. Die Genossenschaft hat in den vergangenen Jahren jeweils eine Dividende von ca. 4 % ausgeschüttet. Die Dividende wird grundsätzlich nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Jahreshauptversammlung auf die Geschäftsanteile gezahlt, die am Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres eingezahlt waren.
Wenn Sie keine Genossenschaftswohnung mehr nutzen, können Sie die Geschäftsanteile ganz, oder auch teilweise bis zum 30.09. eines Jahres zum Jahresende kündigen. Die Auszahlung des gekündigten Geschäftsguthabens erfolgt dann nach der Feststellung des Jahresabschlusses in der Mitgliederversammlung des Folgejahres.
Hier unterliegen wir strengen gesetzlichen Bedingungen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.
Wir sind gerne für Sie da!
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Eigentums- und Hausverwaltung zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch, in unserer Geschäftsstelle, in Überlingen oder über das Kontaktformular.